Visa, Reisepass
Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz (Schweizer Reisepass, der über das Ausreisedatum gültig ist) benötigen für die Einreise nur einen gültigen Reisepass, wenn sie als Touristen einreisen und der Aufenthalt 3 Monate nicht überschreitet. Als Angehöriger eines anderen Staates sollten Sie sich bei der japanischen Botschaft oder einer konsularischen Vertretung erkundigen, ob Sie für die Einreise nach Japan ein Visum beantragen müssen. Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen müssen ein Visum beantragen.

Dieses Visum können Sie bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung beantragen. Bei der Einreise muss das Visum dem Grenzbeamten vorgelegt werden. Wenn Sie sich schon in Japan befinden und der Aufenthalt über 90 Tage ausgedehnt werden soll, müssen Sie sich als Tourist oder wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf dieser 90 Tage, vom Zeitpunkt der Einreise an gerechnet, an das Gemeindeamt Ihres Aufenthaltsortes in Japan.

Einfuhr von Tieren und Pflanzen
Tiere, Pflanzen etc.: Bereits vor der Zollabfertigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Pflanzen, deren Einfuhr nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten sind. Für Hunde ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staupe-Schutzimpfung, sowie ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen gelten diverse Einschränkungen.

Zoll
Es muss eine schriftliche Erklärung über die mitgeführten Gepäckstücke abgegeben werden. Das entsprechende Formular wird zum ausfüllen normalerweise noch im Flugzeug bereitgestellt und muss auch dann ausgefüllt werden, wenn keine zu verzollenden Waren mitgeführt werden.