Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und japan-ferien.ch GmbH (nachfolgend japan-ferien.ch genannt) als Ihren Reiseveranstalter. 

 
1. Vertrag 

1.1. Abschluss des Vertrages 
Der Vertrag zwischen Ihnen und japan-ferien.ch kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und japan-ferien.ch wirksam. 

1.2. Vertragspartei 
Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen von japan-ferien.ch vermittelten „nur Flug-Arrangements“ gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist japan-ferien.ch nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen. 

1.3. Spezielle Vereinbarungen 
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind. 

 

2. Preise- und Zahlungsbedingungen 

2.1 Preise 
Die Preise und die in den Preisen eingeschlossenen Leistungen finden Sie auf www.japan-ferien.ch. 
Allfällige Preisänderungen werden Ihnen anlässlich der Buchung bekanntgegeben. 
Alle Leistungen sind in Schweizer Franken CHF zu bezahlen. 

2.2. Anzahlung 
Bei Erhalt der Bestätigung ist im Normalfall innert 10 Tagen eine Anzahlung von 40% des 
Reisepreises zu leisten. Sollte der Flug jedoch innert 72 Stunden ausgestellt werden, muss eine Anzahlung für den gesamten Flugpreis innert 24 Stunden erfolgen. 
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. 

2.3. Restzahlung 
Die Restzahlung hat bis 40 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder per Post zugestellt. Im Normalfall ca. 14 Tage vor Abreise. 

2.4. Verspätete Zahlungen 
Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist japan-ferien.ch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten nach Ziffer 3ff geltend zu machen. 

2.5. Reservierungsgebühren 
Für eine nur Flugreservation erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 60.— pro Person, maximal CHF 120.— 

2.6. Beratung und Reservationen 
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Web erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Offerten und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro Verbandes erheben kann. 

2.7. Buchungsgebühren kurzfristigen Buchungen oder Einzelbuchungen 
Für eine Express-Buchung innert 24 Stunden wird eine Buchungspauschale von Fr. 50. — pro Person verrechnet. 
Bei Hotelbuchungen von Einzelnächten erheben wir eine zusätzliche Reservationsgebühr von Fr. 20.— pro Übernachtungsort. 

2.8. Buchungen im Internet 
Bei online Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig. 

 

3. Änderungs- und Annullierungsbedingungen 

3.1 Allgemeines 
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. 

3.2. Bearbeitungsgebühren 
Bei einer Annullierungen, Änderungen oder Umbuchungen Ihrer Reise werden pro Person CHF 80.—, pro Auftrag maximal CHF 250.— als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Reiseversicherung gedeckt. Erfolgt eine Umbuchung oder Änderung kurzfristiger als 7 Tage vor der Abreise, so dass die Reisedokumente per Express oder Kurier versandt werden müssen, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. 

3.3. Annullierungen oder Änderungen 
Um Missverständnisse zu vermeiden, nehmen wir Annullierungen oder Änderungen ausschliesslich schriftlich entgegen. 

3.4. Annullierungskosten 
Falls auf Ihrer Buchungsbestätigung (Rechnung) keine speziellen Angaben aufgeführt sind, dann gelten die folgenden Annullierungskosten. 

3.5.1. Normale Annullierungskosten 
Bis 60 Tage vor Abreise: CHF 500.— pro Person 

59 – 45 Tage vor Abflug: 25 % vom Reisepreis 

44 – 30 Tage vor Abflug: 40 % vom Reisepreis 

29 – 15 Tage vor Abflug: 60 % vom Reisepreis 

14 – 07 Tage vor Abflug: 80 % vom Reisepreis 

06 – 00 Tage vor Abflug: 100 % vom Reisepreis 

3.5.2. Ausnahmen 
Weihnachten und Neujahr, für die Golden Week (Ende April anfangs Mai) und Obon (12. – 16. August) in Japan: 

Wird die Reise vor Reisebeginn abgesagt, werden folgende Annullierungskosten erhoben: 

Bis 60 Tage vor Abflug: 25 % vom Reisepreis 

60 – 30 Tage vor Abflug: 50 % vom Reisepreis 

29 – 10 Tage vor Abflug: 80 % vom Reisepreis 

09 – 00 Tage vor Abflug: 100 % vom Reisepreis 

Tickets für Veranstaltungen und Anlässe 100% Spesen ab Buchung. 

Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Leistung separat aufgeführt. japan-ferien.ch ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen. 

Für Gruppenreisen gelten folgende Annullierungskosten, wenn auf der Buchungsbestätigung (Rechnung) keine speziellen Angaben aufgeführt sind. 

60 – 30 Tage vor Abflug: 40 % vom Reisepreis 

29 – 0 Tage vor Abflug: 100 % vom Reisepreis 

3.5.3 Annullierungen von Flügen 
Linienflüge zu Spezialpreisen (Flugtickets) unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft oder Tarifen betragen diese 100% ab dem Buchungszeitpunkt. Bei einer Annullierung oder Änderung nach der Buchung wird zusätzlich zu den Kosten der Fluggesellschaft eine Bearbeitungsgebühr von CHF 180.00 verrechnet. 

3.6. No-Show 
Es gibt keine Rückerstattung (100%), wenn sich die Reiseteilnehmer, nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente am Flughafen vor dem Abflug einfinden. 

3.7. Annullierungskostenversicherung 
Die Annullierungskosten werden in unter Ziffer 10 beschriebenen Härtefällen von der obligatorischen Annullierungskosten- versicherung übernommen. Die Leistungen richten sich nach der geltenden Versicherungspolice der entsprechenden Versicherung. 

 

4. Programm- und Preiseänderungen 

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss 
japan-ferien.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angaben im Web, Leistungsbeschreibungen, Preise in der Webseite (www.japan-ferien.ch) und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie japan-ferien.ch vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. 

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss 
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass vereinbarte Preise erhöht werden. Preiserhöhungen können aus folgenden Gründen erfolgen: 

- Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) 
- Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen) 
- Unvorhergesehene Wechselkursänderungen 

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Bei einer solchen Preiserhöhung werden Sie von japan-ferien.ch spätestens 21 Tage vor Reisebeginn informiert. 

4.3. Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung vor der Abreise 
japan-reisen.ch behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm (Unterkünfte, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. In einem solchen Fall sind wir bemüht Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. 

4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Änderungen des Reiseprogramms oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden 
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, stehen Ihnen folgende Rechte zu. 

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen. 
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits
    bezahlten Reisepreis, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Person zurück. 
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen
    gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. 

Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der Preisunterschied zu bezahlen. Erhalten wir von Ihnen keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c), so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. 

 

5. Absage (Annullierung) der Reise durch japan-ferien.ch 

5.1. Absagen (Annullierungen) aus Gründen die beim Reiseteilnehmer liegen japan-ferien.ch ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In einem solchen Fall werden Ihnen 80% von dem bereits bezahlten Reisepreis zurückerstattet. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff. 

5.2. Mindestteilnehmerzahl 
Alle Gruppenreisen, die von japan-ferien.ch angeboten werden, basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann japan-ferien.ch die Reise bis spätestens vier Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden Ihnen zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 

5.3. Streiks und höhere Gewalt 
Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Pandemie) Streiks oder behördliche Massnahmen, können japan-ferien.ch veranlassen eine Reise abzusagen. japan-ferien.ch hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten). Sollte das EDA vor einer Reise nach Japan (ganz Japan) abraten, so dass auch kein Ersatzprogramm von japan-ferien.ch in andere Präfekturen angeboten werden kann, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos annullieren. Es werden keine Annullierungskosten erhoben, jedoch kann eine Bearbeitungsgebühr und Kosten für die Reiseversicherung, die durch japan-ferien.ch, im Auftrag von Ihnen gebucht wurde, anfallen. 

6. Abbruch der Reise durch den Reisenden 

Wenn Sie die Reise aus irgendeinem Grund abbrechen, so kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden. 
In zwingenden Fällen (Unfall oder Erkrankung, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die japan-ferien.ch-Reiseleitung, die örtliche japan-ferien.ch-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Der Reisende ist verpflichtet die Reiseversicherung zu kontaktieren. Dazu beachten Sie in diesem Zusammenhang die Konditionen der obligatorischen Annullierungs- und Rückreiseversicherung unter Ziffer 10. 

 

7. Änderungen des Reiseprogrammes und Leistungsausfälle während Ihrer Reise 

Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise 
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen japan-ferien.ch eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht, oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die japan-ferien.ch-Reiseleitung, die örtliche japan-ferien.ch-Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. japan-ferien.ch vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 9. 

 

8. Beschwerden, Beanstandungen 

8.1. Beanstandungen und Abhilfeverlangen 
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung, oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und auch verpflichtet, bei der japan-ferien.ch-Reiseleitung, der örtlichen japan-ferien.ch-Vertretung oder beim Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. 

8.2. Abhilfeleistung 
Die Reiseleitung, die örtliche japan-ferien.ch-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, während der Reise in angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird während der Reise in angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich bitte die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen japan-ferien.ch-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, der örtliche japan-ferien.ch-Vertreter oder der 
Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten, sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 

8.3. Selbstabhilfe 
Wenn während der Reise in angemessener Frist keine Abhilfe geleistet werden kann, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entsprechenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Belege ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffern 8.1. und 8.2.) verlangt. (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 9). 

8.4. Ihrer Forderung gegenüber japan-ferien.ch geltend machen 
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber japan-ferien.ch geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 21 Tagen nach der Rückkehr japan-ferien.ch schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung ist die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen japan-ferien.ch-Vertretung oder des Leistungsträgers beizulegen. 

 

9. Haftung von japan-ferien.ch 

9.1. Allgemeines 
japan-ferien.ch vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der japan-ferien.ch-Reiseleitung, der örtlichen japan-ferien.ch-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 9.4). 

9.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse 
japan-ferien.ch haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: 
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise. 
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der nicht an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist. 
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches japan-ferien.ch, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von japan-ferien.ch ausgeschlossen. 

9.3. Personenschäden, Erkrankungen und Unfälle 
Für Personenschäden, Körperverletzungen, Erkrankung und Tod, die in Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet japan-ferien.ch, sofern die Schäden durch japan-ferien.ch verschuldet worden sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich japan-ferien.ch auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Nationale Gesetze und internationale Abkommen oder Haftungsausschlüsse bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr etc.). 

9.4. Haftungsbeschränkung / Sach- und Vermögensschäden 
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von japan-ferien.ch auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. 

9.5. Veranstaltungen während der Reise / persönliche Verantwortung 
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. 
Dies gilt insbesondere für Windsurfmieten, Tauchgänge oder andere Outdoor-Aktivitäten, die nicht bei japan-ferien.ch im Voraus gebucht wurden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen/Aktivitäten und Ausflügen teilnehmen. 
Für von japan-ferien.ch veranstaltete Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. 

 

10. Versicherungen 

japan-ferien.ch empfiehlt Ihnen dringend einen Abschluss einer Annullierungs- Rückreiseversicherung. 
Wir arbeiten mit der Europäischen Reiseversicherung AG zusammen und können nach der Buchungsbestätigung innerhalb 8 Tage eine Annullierungs- Rückreiseversicherung mit gewünschten zusätzlichen Leistungen für Sie abschliessen. 
Wichtig: die Bearbeitungs- und Buchungsgebühren von japan-ferien.ch sind durch die obligatorische Versicherungen nicht gedeckt und müssen in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden. 

 

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

Die Einreisevorschriften für Schweizer Bürger ersehen Sie unter www.japan-ferien.ch. 
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger anderer Staaten empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei der jeweiligen Botschaft zu informieren. Wenn Reisedokumente (Reisepass) ausgestellt oder verlängert und Reisevisa eingeholt werden müssen, ind Sie selber für die fristgerechte Erledigung verantwortlich. Sollte ein Reisepass oder ein Visa nicht erhältlich sein, oder wird es zu spät ausgestellt, und müssen Sie darum die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Wird Ihnen die Einreise nach Japan verweigert müssen Sie die Rückreisekosten selber übernehmen, es werden keine Rückerstattungen gemacht. Auch weist japan-ferien.ch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. 

 

12. Flugreise / Flugtickets 

Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Für Änderungen der Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen, sowie Sitzplatzreservationen ist japan-ferien.ch nicht haftbar. Fallen Spesen wegen Flugverspätung an, kann japan-ferien.ch nicht haftbar gemacht werden. Mehrkosten wegen Flugverspätungen oder Unregelmässigkeiten gehen zu Lasten der Reisenden. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selber für die Flugrückbestätigung verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Der zwischen japan-ferien.ch und Ihnen abgeschlossene Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht. japan-ferien.ch kann ausschliesslich an ihrem Sitz in der Schweiz eingeklagt werden. 

 

14. Ombudsmann 

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und japan-ferien.ch eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. 

Die Adresse des Ombudsmann lautet: 

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche 

Postfach, 8038 Zürich 

www.ombudsmann-touristik.ch 

 

15. Sicherstellung der Kundengelder 

japan-ferien.ch ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Weitere Information unter www.garantiefonds.ch

 

16. Veranstalter 

japan-ferien.ch GmbH
Obere Kirchgasse 10
8400 Winterthur